Elternmitwirkung am Gymnasium Carolinum
Elternbrief vom 13.9.2011
Liebe Eltern,
in den nächsten Tagen werden die Elternvertreter/innen der Klassen und der Oberstufe die Einladung zu unserer ersten Schulelternratssitzung (26.9.2011) in diesem Schuljahr bekommen. Zu drei Punkten der Tagesordnung möchte ich mit diesem Schreiben allen Eltern weitere Informationen zukommen lassen.
1. Wahlen
Bei der Schulelternratssitzung werden die Elternvertreter für folgende Gremien neu gewählt:
- Vorstand des Schulelternrates (Vorsitzender/Vorsitzende und Stellvertreter)
- Elternvertreter/innen für die Gesamtkonferenz
Für die Wahl dieser Positionen sind nur die gewählten Elternvertreter der Klassen, sofern sie an der Sitzung persönlich teilnehmen, zugelassen.
- Elternvertreter/innen für den Schulvorstand
- Elternvertreter/innen für die Fachkonferenzen
Für diese Wahl können sich auch Eltern aufstellen lassen, die keine gewählten Elternvertreter der Klassen sind.
Bitte beachten Sie: Falls Sie sich für diese Gremien wählen lassen wollen und keine gewählten Elternvertreter sind, müssten Sie mir bis spätestens zum 20.9.11 eine schriftliche Erklärung hierzu einreichen, damit Sie bei der Wahl berücksichtigt werden können.
Die Eltern, die bisher Teilnehmer einer Fachkonferenz waren und diesen Posten gerne weiter besetzen möchten, müssten ebenfalls, sofern sie nicht als Elternvertreter an der Schulelternratssitzung teilnehmen, eine schriftliche Absichtserklärung bis zum 20.9.11 an mich senden. Nur dann kann eine Teilnahme an der Wahl erfolgen.
(E-Mail: dr.sperveslage@tele2.de)
2. Romfahrt
Bei der nächsten Schulelternratssitzung soll ein Meinungsbild der Elternschaft zur geplanten Romfahrt im Jahr 2013 abgefragt werden. Die gewählten Elternvertreter/innen können sich hierzu bei der Sitzung zu Wort melden und darüber abstimmen. Sie sollten möglichst ein Meinungsbild ihrer Klasse, die sie vertreten, darstellen können. Folgende Informationen sind für eine Abstimmung wichtig:
- Die Schüler und Schülerinnen werden mit einem sehr erfahrenen Busunternehmen (Fa. Höffmann) nach Rom fahren. Die Fahrt wird ca. 24 Stunden dauern, inklusive ausreichender Pausen. Als Reisezeitraum sind 8 Tage vorgesehen, unmittelbar vor den Herbstferien 2013 (25.9. – 2.10.13).
- Die Betreuung vor Ort erfolgt durch die Lehrer/innen und Mitarbeiter des Reiseunternehmens. Eine Begleitung durch die Eltern ist nicht vorgesehen. Die Schule wird jedoch auf die Unterstützung und Teilnahme von Ärzten, Krankenschwestern und Zahnärzten aus der Elternschaft angewiesen sein, um die medizinische Versorgung der Schüler in Rom gewährleisten zu können.
- Um eine zu große finanzielle Belastung der Familien zu vermeiden, sind Staffelbeträge für die Familien vorgesehen, die mehr als ein Kind an der Schule haben. Für das erste Kind sind ca. 360 € an Reisekosten zu veranschlagen, für das zweite Kind ca. 260 €. Das dritte Kind wird kostenfrei mitreisen können. Die Reisekosten beinhalten die Busfahrt, die Ausflüge, die Unterkunft und alle Mahlzeiten (inkl. Getränke und Lunchpakete). Lediglich ein Taschengeld für den persönlichen Bedarf (und evtl. Eintrittsgelder für spontane Unternehmungen) ist noch zusätzlich mitzunehmen.
- Es ist angedacht, dass die sonst üblichen Klassenfahrten und die Kursfahrten zugunsten der Romfahrt nicht in gewohnter Weise stattfinden sollen.
- Die Schüler/innen der 5. Jahrgangsstufe werden voraussichtlich nicht mit nach Rom fahren, sondern gemeinsam mit den Lehrkräften, die sich nicht der Fahrt anschließen, Projektarbeiten und andere geplante Aktionen in der Schule durchführen. Normaler Unterricht wird in der Zeit nicht stattfinden, sodass auch diese Schüler/innen die Woche als besonderes Erlebnis betrachten können. Da bei einer erfolgreichen Schulfahrt eine Wiederholung nach 7 Jahren angedacht ist, werden auch diese Schüler noch im Laufe ihrer Schulzeit an einer Romfahrt des Carolinums teilnehmen können.
- Vor Ort werden vom Reiseunternehmen viele verschiedene Ausflugsprogramme und Freizeitgestaltungen angeboten. Die Ausflüge erfolgen entweder gruppenweise (immer als Zimmergruppe) oder klassenweise, je nachdem, was von den Schülern und Lehrern gewünscht wird. Man kann auch zwischen beiden Formen wechseln, je nach Ausflugsziel.
- Die Unterbringung wird auf einem Campingplatz bei Rom stattfinden, wo die Schüler in 3-4-er-Gruppen (nach Wünschen der Schüler) auf feste Unterkünfte verteilt werden. Zu jeder Unterkunft gehört ein eigenes Bad, sodass nächtliche Gänge über den Campingplatz wegfallen.
- Alle Details der Reise (Essen, Ausflüge, Unterkünfte etc.) werden den Schülern und Eltern auf einem Informationsabend ausführlich vom Veranstalter mitgeteilt.
- Rund um die Uhr (auch nachts!) ist eine Beaufsichtigung und Betreuung aller Schüler sichergestellt. Neben den mitfahrenden Lehrkräften sind noch ca. 80 Mitarbeiter des Reiseunternehmens vor Ort dabei, die sich um die Schüler kümmern werden. Die langjährige Erfahrung des Unternehmens mit Schülerreisen garantiert eine professionelle Vorbereitung und Durchführung. Osnabrücker Schulen, die bereits Schulfahrten mit der Firma Höffmann unternommen haben (Domschule, Ursulaschule, Angelaschule) bestätigen dies.
3. Handynutzung in der Schule
Unter dem Punkt „Verschiedenes“ wird zur Diskussion gestellt, ob Schülerhandys, Spielekonsolen und MP3-Player in eingeschaltetem Zustand auf dem Schulgelände toleriert werden sollen, oder nicht. Die Beratungslehrer möchten in dieser Frage eine Entscheidung herbeiführen und haben diesbezüglich einen Antrag auf der letzten Gesamtkonferenz gestellt. Ihrer Meinung nach nutzen besonders die Schüler der Unter- und Mittelstufe diese Geräte in den Pausen zu stark. Die Beratungslehrer bedauern, dass dadurch die Kommunikation zwischen den Schülern nachlässt und auch die Zeit für körperliche Bewegung in den Pausen verkürzt ist. Bitte bilden Sie sich als Eltern auch zu diesem Punkt eine Meinung:
Soll ein generelles Verbot erteilt werden?
Sollen Ausnahmen formuliert werden, z.B. für Freistunden oder Aufenthaltsbereiche wie die Cafeteria oder der Oberstufenraum?
Soll die Nutzung außerhalb der Unterrichtszeiten grundsätzlich erlaubt sein?
Schränkt man die Freiheit der Schüler mit einem Verbot zu sehr ein?
Soll die Nutzung für bestimmte Schülergruppen eingeschränkt werden (z.B. nach Klassenstufe)?
Wie sollte ein Verbot umgesetzt werden? Kann es überhaupt umgesetzt werden?
Welches Strafmaß ist bei Zuwiderhandlung angemessen?
Selbstverständlich werden Handys auch bei einem Verbot nach wie vor bei einem schwerwiegenden Notfall zum Einsatz kommen können. Alle Lehrer werden auch dann noch ihr einsatzbereites Handy in der Tasche haben, um schnellstmöglich Hilfe zu holen.
Die grundsätzlichen Fragen, die wir uns auf der Gesamtkonferenz stellten, waren folgende:
- müssen auch Schüler immer und überall erreichbar sein?
- werden moderne Handys und Smartphones nicht auch im Unterricht häufig missbraucht (Täuschungsversuche, Videoaufnahmen etc.)
- verhindern diese Geräte eine Kommunikation zwischen den Schülern und verschlechtern die Konzentration auf den Unterricht?
- Lassen sich Handys und MP3-Player heutzutage überhaupt verbieten, wenn auf der anderen Seite programmierbare Taschenrechner (auch für Spiele!), Schulserver, Laptops, Terminplaner und digitale Tafeln für Schüler und Lehrer zum normalen Unterricht gehören?
Liebe Eltern, ich würde mich freuen, wenn Sie zu den o.g. Punkten eine Rückmeldung an die Elternvertreter Ihrer Klasse geben könnten, damit wir Ihre Meinung bei der nächsten Schulelternratssitzung mit berücksichtigen könnten. Vielen Dank und herzliche Grüße,
Dr. Antje Busch-Sperveslage (Schulelternratsvorsitzende)